Kurz zusammengefasst:
- Beim Hausbau fallen Notarkosten und Grundbuchgebühren als Nebenkosten an.
- Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis des Grundstücks oder – bei einem Hauskauf – dem Kaufpreis des Hauses und liegen meist bei 1,5–2 %.
- Die Käufer bzw. Bauherren tragen i. d. R. die Gebühren für Notar, Grundbuch und ggf. Grundschuld.
Bei Ihrem geplanten Hausbau führt kein Weg am Notar vorbei. Denn dieser sorgt dafür, dass alle rechtlichen Aspekte rund um den Grundstückskauf, die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch korrekt ablaufen. Die entstehenden Notarkosten und Grundbuchgebühren gehören zu den Baunebenkosten, die Sie bei der Finanzierung Ihrer Immobilie unbedingt einplanen sollten.
Aufgaben des Notars beim Hausbau
Die Notargebühren entstehen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für folgende Tätigkeiten:
- Erstellung des Kaufvertrags:
Rechtssichere Ausarbeitung und Beurkundung des Vertrags zwischen Käufer und Verkäufer - Eintragung der Auflassungsvormerkung:
dient zum Schutz des Käufers, damit das Grundstück bis zur Eigentumsübertragung nicht weiterverkauft werden kann - Einholung des Vorkaufsverzichts:
Notar prüft, ob z. B. die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat, und holt formelle Verzichtserklärung der Gemeinde auf das Grundstück ein - Grundbucheintrag:
das Eigentum wird an den Käufer im Grundbuch übertragen - Eintragung einer Grundschuld:
Absicherung des Darlehensgebers im Grundbuch, wenn eine Baufinanzierung abgeschlossen wurde - Abwicklung über ein Notaranderkonto (optional):
Notar garantiert die sichere Verwahrung und Weiterleitung des Kaufpreises zwischen den Parteien
Wer zahlt die Notarkosten beim Hausbau?
In Deutschland trägt der Käufer die Notarkosten sowie die Grundbuchkosten. Das ist gängige Praxis beim Hausbau, da der Käufer ein besonderes Interesse an der rechtssicheren Eigentumsübertragung hat. Neben dem Kaufpreis für das Grundstück und ggf. das Haus fallen daher folgende Notarkosten an:
- Notargebühren nach GNotKG
- Grundbuchgebühren für die Eintragung
- Grunderwerbsteuer
- Kosten für das Notaranderkonto (optional)
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hausbau?
Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach dem Kaufpreis des Grundstücks und den Vorgaben des Notarkostengesetzes (GNotKG). Die Notarkosten und Grundbuchgebühren liegen zusammen bei etwa 1,5–2 % des Kaufpreises.
Notarkosten beim Hausbau berechnen
Folgende Beispielrechnung für ein Grundstück mit einem Kaufpreis von 150.000 € zeigt, wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen können. Diese Werte dienen nur zur Orientierung. Die konkreten Gebühren hängen vom genauen Kaufpreis, der Grundschuldhöhe und den vereinbarten Leistungen des Notariats ab..
| Position | Kosten (€) |
|---|---|
| Beurkundung des Kaufvertrags | 600 € |
| Auflassungsvormerkung | 250 € |
| Eintragung der Grundschuld (für Grundbuchamt) | 850 € |
| Grundbucheintrag Eigentum (für Grundbuchamt) | 300 € |
| Notaranderkonto (optional) | 350 € |
| Gesamtkosten | 2.350 € |
Häufige Fragen zu Notarkosten beim Hausbau (FAQ)
Zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema Notarkosten beim Hausbau finden Sie hier Antworten.
Was ist ein Notaranderkonto?
Das Notaranderkonto ist ein spezielles Treuhandkonto des Notars, auf welches auf Wunsch zunächst der Kaufpreis für ein Grundstück oder eine Immobilie überwiesen werden kann. Der Notar verwahrt das Geld sicher, bis alle Voraussetzungen für die Eigentumsübertragung erfüllt sind, und leitet es dann an den Verkäufer weiter. So sind beide Seiten – Käufer und Verkäufer – rechtlich abgesichert.
Wie kann man Notarkosten beim Hausbau oder -kauf sparen?
Die Notargebühren sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Rabatte oder Vergünstigungen sind daher nicht möglich. Sie können jedoch sparen, indem Sie auf ein Notaranderkonto verzichten, sofern kein besonderes Sicherheitsinteresse besteht, und mehrere Vorgänge, z. B. Kaufvertrag und Grundschuld, in einem Termin beurkunden lassen.
Wann kommt die Rechnung vom Notar beim Hauskauf?
Die Rechnung des Notars erhalten Käufer meist kurz nach der Beurkundung des Kaufvertrags, oft innerhalb von ein bis zwei Wochen. Sie umfasst alle Notarkosten für die Beurkundung, die Erstellung von Dokumenten und die Betreuung des Kaufvorgangs.
Zusätzlich stellt das Grundbuchamt eine separate Rechnung aus – i. d. R. einige Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrags, nachdem alle Eintragungen erfolgt sind. Beide Rechnungen müssen innerhalb der angegebenen Frist an den Notar bezahlt werden, damit die Eigentumsübertragung reibungslos abgeschlossen werden kann.
Kann man Notarkosten beim Hausbau steuerlich absetzen?
Beim privaten Hausbau sind Notarkosten für den Grundstückskauf oder die Grundbucheintragung nicht steuerlich absetzbar. Nur bei vermieteten Immobilien können sie als Anschaffungsnebenkosten oder Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die Notarkosten sind ein fester Bestandteil der Baunebenkosten und sichern den gesamten rechtlichen Ablauf Ihres Hausbaus ab – vom Grundstückskauf über die Beurkundung bis zur Eintragung im Grundbuch. Planen Sie daher beim Hausbau die Notarkosten frühzeitig als Nebenkosten ein und verschaffen Sie sich einen Überblick über die vom Notariat benötigten Leistungen, um gut vorbereitet zu sein.
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