Kurz zusammengefasst:
- Staatliche Förderungsmöglichkeiten über Institutionen wie die KfW oder das BAFA können Bauherren durch Zuschüsse und zinsgünstige Kredite spürbar entlasten.
- Öffentliche Träger wie z. B. Bundesländer, Kommunen und Kirchen bieten Bauwilligen ebenfalls vielseitige Fördermöglichkeiten.
- Die Förderhöhe ist häufig von verschiedenen Faktoren abhängig – dazu gehören Einkommen, Familienstand, Anzahl der Kinder, die Art des Förderprogramms und die Maßnahme (Bau, Sanierung, Modernisierung).
Ein Leben in den eigenen vier Wänden ist für viele ein großes Lebensziel. Doch steigende Baukosten, hohe Zinsen und energetische Richtlinien können die Realisierung des Eigenheims erschweren. Umso wichtiger ist es, sich über die Vielzahl an staatlichen und privaten Förderprogrammen zu informieren, die Sie als Bauherren finanziell entlasten können. Denn wer seine Fördermittel kennt, kann beim Hausbau tausende Euro sparen.
Welche Förderungen gibt es beim Hausbau?
Die Wohnraumförderung in Deutschland ist vielseitig und richtet sich oft nach Einkommen, Haushaltsgröße, Energieeffizienz und Art der Immobilie. Bauherren stehen Programme zur Verfügung, um Neubau, Modernisierung oder energieeffiziente Maßnahmen zu finanzieren
- Bundesweite Programme:
- KfW-Förderung
- BAFA-Zuschüsse
- Wohn-Riester-Förderung
- Arbeitnehmersparzulage
- Wohnungsbauprämie
- Private oder institutionelle Förderungen:
- Arbeitgeberdarlehen
- Zuschüsse durch Bundesländer, Kommunen oder Kirchen
Bundesweite Förderprogramme
Bundesweite Förderprogramme bilden das Herzstück der staatlichen Unterstützung für Bauherren. Sie bieten zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse und steuerliche Vorteile, um den Hausbau in ganz Deutschland zu fördern.
KfW-Förderung beim Hausbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die zentrale Anlaufstelle für Eigentumsförderung in Deutschland. Sie bietet vorteilhafte Konditionen für Bauherren und Eigentümer von Wohnungen, die auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit setzen.
Zielgruppe:
Private Bauherren, Familien, Käufer von Neubauten oder Effizienzhäusern
Förderhöhe:
Die Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen Programm und der Art der Maßnahme ab. Grundsätzlich unterscheidet die KfW zwischen:
- Zuschüssen: nicht rückzahlbare Fördergelder für besonders nachhaltige Bau- oder Sanierungsvorhaben
- Krediten: zinsgünstige Darlehen mit attraktiven Laufzeiten und Tilgungszuschüssen
So kann ein Kredit z. B. im Zuges des Programms KfW 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“ bis zu 150.000 € je Wohneinheit betragen oder sogar bis zu 270.000 €, wie etwa im Programm KfW 300 „Wohneigentum für Familien“.
Voraussetzungen:
- Neubau oder Erwerb eines KfW-Effizienzhauses
- Einhaltung der Energieeffizienz-Richtlinien
- Selbstnutzung der Immobilie
Vorteile:
- Besonders niedrige Zinsen und lange Laufzeiten
- Kombination mit anderen Fördermitteln (z. B. BAFA) möglich
- Hohe Zuschüsse bei nachhaltiger Bauweise
BAFA-Förderung
Zielgruppe:
Bauherren und Eigentümer, die Heizsysteme modernisieren oder erneuerbare Energien nutzen möchten
Förderhöhe:
Je nach Maßnahme und Effizienzgrad variiert die Förderhöhe: z. B. 15 % der Kosten bei Maßnahmen zur Dämmung von Fassaden oder Fenstern, 50 % zur Emissionsreduzierung durch Heizung.
Voraussetzungen:
- Installation förderfähiger Technik (z. B. Wärmepumpe, Solarthermie)
- Einbau durch Fachbetrieb
- Gebäude ist älter als 5 Jahre
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
Vorteile:
- Direkte Zuschüsse ohne Rückzahlung statt Darlehen
- Reduzierte Investitionskosten
- Kombination mit KfW-Förderung möglich
Staatliche Förderung mit Wohn-Riester
Mit Wohn-Riester unterstützt der Staat den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum durch Zulagen und steuerliche Vergünstigungen. Dazu wird ein sogenannter Riester-Vertrag abgeschlossen, in den Sie mindestens 4 % Ihres Bruttojahreseinkommens aus dem Vorjahr einzahlen.
Zielgruppe:
Arbeitnehmer und Familien mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen, die ihre Immobilie selbst bewohnen
Förderhöhe:
Als Grundzulage erhalten Alleinstehende 175 € pro Jahr und Verheiratete 350 € pro Jahr.
Pro Kind ist auch eine Kinderzulage von 300 € pro Jahr möglich – dies gilt allerdings nur für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurden.
Voraussetzungen:
- Eigenheim wird selbst genutzt
- Bausparvertrag bei zertifiziertem Anbieter (z. B. Bausparkasse)
- Regelmäßige Eigenbeiträge in den Riester-Vertrag
Vorteile:
- Staatliche Zuschüsse und Steuervorteile
- Förderung von Neubau und Kauf möglich
- Erspartes als Schonvermögen bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss auf vermögenswirksame Leistungen. Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um Einzahlungen des Arbeitgebers, die in eine Sparmaßnahme oder -anlage des jeweiligen Arbeitnehmers fließen, um Kapital für den Hausbau oder die Modernisierung aufbauen zu können.
Zielgruppe:
Arbeitnehmer mit geringem bis mittlerem Einkommen
Förderhöhe:
Die Förderhöhe wird durch die Art der Sparform bestimmt: Bei Bausparverträgen beträgt sie 9 % der Sparleistung und beim Fondssparen 20 %.
Voraussetzungen:
- Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in z. B. einen Bausparvertrag
- Einhaltung der Einkommensgrenzen: 40.000 € für Alleinstehende, 80.000 € für Verheiratete pro Jahr
- Mindestsparzeit von 7 Jahren
Vorteile:
- Staatlicher Zuschuss auf private Sparleistungen
- Aufbau von Eigenkapital für zukünftige Bauvorhaben
- Zusätzliche Förderung mit Wohnungsbauprämie möglich
Wohnungsbauprämie
Zielgruppe:
Privatpersonen, die Wohneigentum erwerben oder modernisieren möchten
Förderhöhe:
Bei der Wohnungsbauprämie beträgt die Förderhöhe 10 % auf jährliche Einzahlungen mit einer Betragsgrenze von bis zu 70 € für Ledige und 140 € für Verheiratete.
Voraussetzungen:
- Verwendung der Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke (z. B. Neubau, Modernisierung)
- Einkommen unter 35.000 € (Ledige) und 70.000 € (Verheiratete)
- Mindesteinzahlung über 7 Jahre
Vorteile:
- Staatlicher Zuschuss für langfristiges Sparen
- Förderung der Eigenheimfinanzierung
- Ergänzend zur Arbeitnehmersparzulage möglich
Private und institutionelle Förderprogramme
Neben staatlichen Förderungen bieten auch institutionelle und private Träger Förderprogramme in Form von Zuschüssen oder Darlehen für Bauwillige und Antragsteller.
Arbeitgeberdarlehen
Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein zinsgünstiges oder sogar zinsfreies Darlehen, das vom Arbeitgeber zur finanziellen Unterstützung des Hausbaus oder -kaufs gewährt wird. Es bietet den Vorteil, dass Bauherren von niedrigen oder gar keinen Zinsen profitieren und die Rückzahlung meist flexibel gestaltet werden kann. Voraussetzung ist ein schriftlicher Darlehensvertrag mit klaren Regelungen zur Rückzahlung – insbesondere für den Fall eines Arbeitsplatzwechsels. Zu beachten ist jedoch, dass steuerliche Auswirkungen entstehen können, wenn der vereinbarte Zinssatz deutlich unter dem marktüblichen Niveau liegt.
Zuschüsse durch Bundesland, Kommune und Kirche
- Bundesland:
Jedes Bundesland bietet eigene Programme zur Wohnraum- und Eigentumsförderung an – zumeist in Form von zinsgünstigen Darlehen, Zuschüssen oder Bürgschaften. Weitere Informationen zu den Förderungen des jeweiligen Bundeslandes können Sie online in der Förderdatenbank des Bundes einholen.
- Kommune:
Viele Kommunen unterstützen Familien mit Zuschüssen, vergünstigten Grundstücken oder Kinderboni, um Wohnraum zu schaffen und den Zuzug junger Familien zu fördern. Die Programme unterscheiden sich je nach Stadt oder Gemeinde, orientieren sich aber meist an Kriterien wie Haushaltseinkommen, Kinderzahl und Selbstnutzung der Immobilie.
- Kirche:
Kirchliche Stiftungen oder Diözesen vergeben in Einzelfällen Zuschüsse oder vergünstigte Grundstücke, insbesondere an junge Familien oder kirchlich engagierte Haushalte. Ziel ist, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und kirchliche Gemeinden zu stärken. Weitere Informationen zu kirchlichen Förderungen können Sie online auf der Website “Aktion pro Eigenheim” oder bei regionalen kirchlichen Anlaufstellen vor Ort erhalten.
Förderungen beim Hausbau im Überblick
Hier noch einmal die wichtigsten Förderungsmöglichkeiten im Überblick (Stand: 2025):
| Förderung | Träger / Institution | Art der Förderung | Förderhöhe | Zielgruppe |
|---|---|---|---|---|
| KfW | KfW-Bank | Zinsgünstiges Darlehen und/oder Zuschuss | Abhängig von Programm und Maßnahme | Private Bauherren, Bauwillige von Neubauten oder Effizienzhäusern |
| BAFA | Bundesamt | Zuschuss | Zwischen 15 und 50 % der Investition (abhängig von Maßnahme) | Bauherren und Eigentümer, die energieeffiziente Maßnahmen planen |
| Wohn-Riester | Staat | Zulagen + Steuerersparnis | Bis 175 € (Ledig) pro Monat / bis 350 € (Verheiratet) pro Monat + Kinderzulage | Arbeitnehmer und Familien mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen |
| Arbeitnehmersparzulage | Staat | Zuschuss auf VL | 9 % Sparleistung (bei Bausparvertrag) | Sparer mit geringem bis mittlerem Einkommen |
| Wohnungsbauprämie | Staat | Zuschuss | 10 % auf 700 € (Ledig) / 1.400 € (Verheiratet) | Bausparer |
| Arbeitgeberdarlehen | Arbeitgeber | Darlehen | individuell | Arbeitnehmer |
| Landesförderung | Länder | Zuschuss oder Darlehen | individuell | Familien, Erstkäufer |
| Kommunale Förderung | Stadt / Gemeinde | Zuschuss oder Vergünstigungen | individuell | Familien |
| Kirchliche Förderung | Kirche | Zuschuss oder Darlehen | individuell | Kirchlich Engagierte, Familien |
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